In diesem Verhaltenskodex für Lieferanten hat die GBH-Gesellschaft für Baustoff-Aufbereitung und Handel mit beschränkter Haftung ihre Anforderungen und Prinzipien an die Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten festgeschrieben.
Unser Unternehmen fühlt sich folgenden Werten verpflichtet:
Wir pflegen einen menschlichen und offenen Umgang mit unseren Mitarbeitern (dieser Begriff erfasst Mitarbeiter jeglichen Geschlechts) und sind fair und aufrichtig im unternehmerischen Wettbewerb. Wir werden bei allen unseren Aktivitäten unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und gegenüber unserer Umwelt gerecht.
Von unseren Lieferanten (dieser Begriff erfasst auch Werkunternehmen und Dienstleister) erwarten wir, dass sie die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Prinzipien in allen Geschäftsbereichen umsetzen und einhalten sowie ihre Tätigkeit danach ausrichten.
Unsere Lieferanten beachten bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen die jeweils geltenden Gesetze und Regeln, insbesondere die international anerkannten Menschenrechte einschließlich der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Anti-Korruptions-, Wettbewerbs-, Kartell-, Umwelt- und Datenschutzrecht.
Unsere Lieferanten
Unsere Lieferanten schützen ihre Mitarbeiter durch präventives Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen und schaffen für sie sichere Arbeitsbedingungen.
In jedem Fall haben unsere Lieferanten die örtlich geltenden Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter einzuhalten.
Darüber hinaus legen unsere Lieferanten Wert auf die kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsumfeldes und fördern die Durchführung sicherheitsrelevanter Qualifizierungsmaßnahmen.
Unsere Lieferanten halten alle für sie geltenden Umweltstandards ein und bekennen sich zu den Prinzipien nachhaltigen Wirtschaftens und zum Umweltschutz als unternehmerische Wertgröße.
In ihrem Einflussbereich ergreifen unsere Lieferanten alle zumutbaren Maßnahmen zum Schutze der Umwelt, sie minimieren Umweltbelastungen und verbessern kontinuierlich den Umwelt- und Klimaschutz, insbesondere durch umweltfreundliche Technologien.
Unsere Lieferanten lehnen Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und/oder Jugendlichen strikt ab. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung darf nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen. Es gelten die Ausnahmen der ILO. Innerstaatliche Normen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind einzuhalten.
Unsere Lieferanten dulden keinerlei Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Sklavenarbeit. Ebenso wird die Menschenrechte verletzende Gefängnisarbeit abgelehnt. Kein Beschäftigter darf direkt oder indirekt durch Gewalt und/oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden und keiner unmenschlichen oder erniedrigen Behandlung, körperlicher Bestrafung etc. ausgesetzt sein (ILO Konventionen 29 und 105). Beschäftigte sind würdevoll und mit Respekt zu behandeln.
Unsere Lieferanten bekennen sich ohne jede Einschränkung zum fairen Wettbewerb und zu fairer Vertragsgestaltung. Verboten sind insbesondere sämtliche Absprachen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, zu denen insbesondere Absprachen mit Wettbewerbern zum Zweck der Markt- oder Kundenaufteilung sowie Preis- oder Konditionsabsprachen gehören.
Unsere Lieferanten
Unsere Lieferanten tragen dafür Sorge, durch geeignete Maßnahmen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihrem Unternehmen zu unterbinden.
Unsere Lieferanten halten alle jeweils geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Bestimmungen für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen ein und befolgen jeweils anwendbare Embargos und Sanktionen.
Unsere Lieferanten beachten alle jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere von ihren Geschäftspartnern und Mitarbeitern.
Unsere Lieferanten
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, uns neben unserem Recht zum Schadensersatz von allen Folgen des Verstoßes gegen diesen Verhaltenskodex, insbesondere von Bußgeldern, Strafen sowie von Forderungen Dritter bzw. Behörden, freizustellen.