Durch das enge Standortnetz ist uns die GBH ein verlässlicher und zuverlässiger Partner für die fachgerechte Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch geworden.
Die kompetente Beratung und die persönliche Betreuung hat stets höchste Priorität.
Gerhard Minke, Teamleiter Einkauf STRABAG

Gehen Sie mit uns auf Nummer sicher!
Auch beim Thema Teer.

Was ist Teer?

Seit 1984 ist die Anwendung von Teer als Bindemittel im Straßenbau aufgrund seiner krebserregenden Wirkung verboten. Ab diesem Zeitpunkt kam ausschließlich Bitumen als Bindemittel zum Einsatz. Dennoch sind immer noch große Mengen an teerhaltigem Material in deutschen Straßen verbaut. Bei der Sanierung müssen diese fachgerecht entsorgt werden.

Haufwerk aus Ausbauasphalt

Die Voraussetzungen für eine fachgerechte Teer-Entsorgung

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Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen muss gemäß Nachweisverordnung (NachwV) im elektronischen Abfallnachweisverfahren erfolgen. Voraussetzung für alle Abfallerzeuger, Abfallbeförderer und Entsorgungsstellen ist die Registrierung bei der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) – in Verbindung mit einer speziellen Signaturausrüstung, um die Entsorgungsnachweise und Begleitscheine digital unterzeichnen zu können. Die Grundbedingungen zur Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren müssen rechtzeitig vor Beginn der Abfallentsorgung erfüllt werden. Auf Wunsch übernimmt die GBH für Sie die Durchführung.

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Die Deklaration von Ausbaumaterial

Eine wichtige Voraussetzung für die fachgerechte Verwertung ist die Deklaration des vorliegenden Materials. Es gibt zwei Möglichkeiten um zu prüfen ob teerhaltiges Material vorliegt:

  1. Auswertung vorhandener Unterlagen, z. B. Vorerkundungen:
    Aus den vorliegenden Daten lassen sich oft sehr schnell Rückschlüsse auf das eingesetzte Bindemittel ziehen.
  2. Qualitative Schnelltests:
    Organoleptische Prüfung: Die frischen Bruchflächen teerhaltigen Materials sind glänzend und riechen süßlich-aromatisch bis stechend-teerig.
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Gefährlichkeitsschwellen / Abfallschlüsselnummern

Ein wichtiges Kriterium für die Verwertung von teerhaltigem Straßenaufbruch ist die Einteilung in gefährlichen und nicht gefährlichen Abfall. Dazu müssen die Ergebnisse der Analyse mit folgenden Schwellenkonzentrationen abgeglichen werden:

  • PAK ≥ 1.000 mg/kg
  • Benzo[a]pyren ≥ 50 mg/kg

Wenn die Konzentrationen für PAK und Benzo[a]pyren unter diesen Werten liegen, handelt es sich um nicht gefährlichen Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 17 03 02. Falls einer der beiden Stoffe jedoch die entsprechende Schwellenkonzentration überschreitet, muss das Material als gefährlicher Abfall mit der Schlüsselnummer 17 03 01* deklariert werden.

Dipl-Ing. Thomas Zorn, Geschäftsführer der GBH

Thomas Zorn

Dipl.-Ing. (FH)
Geschäftsführer
+49 (0) 8104 / 8951-117
Stefanie Weichselgartner, Mitarbeiterin der GBH

Stefanie Weichselgartner

M.Sc.
Bereichsleitung Vertrieb
+49 (0) 8104 / 8951-139 +49 (0) 151 / 10495205

Unser Leistungsspektrum im Bereich Teerentsorgung

Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung und Fachkompetenz der GBH: Unsere Mitarbeiter sind mit den rechtlichen Grundlagen bestens vertraut und dank regelmäßiger Schulungen und Seminare stets auf dem aktuellsten Stand der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb

An der richtigen Adresse: Als spezialisierter Dienstleister garantieren wir Ihnen eine abfallrechtlich korrekte, effiziente und nachhaltige Entsorgung Ihres teerhaltigen Straßenaufbruchs.

Bevollmächtigung zur eANV-Durchführung

Wir nehmen Ihnen sämtliche Schritte für die Entsorgung gefährlicher Abfälle ab, angefangen bei der Beantragung einer Abfallerzeugernummer über die Erstellung eines Entsorgungsnachweises bis hin zur Signatur der Begleitscheine.

Kleinmengen

Fallen auf Ihrer Baustelle weniger als 20 Tonnen teerhaltiger Straßenaufbruch an? Dann sollten Sie die unkomplizierte Lösung einer Sammelentsorgung an unseren Standorten durch zertifizierte GBH-Partner nutzen. Dadurch werden Sie von der Nachweispflicht befreit und sparen sich eine Menge Bürokratie.

Direktentsorgung zu 
Deponien

Bei großen Mengen an teerhaltigem Straßenaufbruch ist es meist sinnvoll, das Material direkt von der Baustelle auf eine Deponie zu transportieren, wo es als Ersatzbaustoff verwertet wird. Profitieren Sie von unserem Netzwerk an Deponiestandorten sowie langjährigen Kontakten zu deren Betreibern. Natürlich unterstützen wir Sie auch gerne bei der rechtlich korrekten Abwicklung im Rahmen einer Bevollmächtigung zur Durchführung des eANV.

Thermische Verwertung

Wir bieten Ihnen schon heute die Möglichkeit, teerhaltigen Straßenaufbruch in einer thermischen Behandlungsanlage verwerten zu lassen. Für Sie ändert sich nichts, wir übernehmen sowohl die Notifizierung als auch die Transport-Logistik.

Transport-Logistik

Falls gewünscht, bieten wir Ihnen unsere Entsorgungsleistungen auch gerne inklusive Transport an. Die von uns beauftragten Spediteure besitzen alle notwendigen Genehmigungen zum Transport von gefährlichen Abfällen.

Ihr teerhaltiger Straßenaufbruch stammt aus einer öffentlichen Straße oder von einem öffentlichen Straßenbaulastträger? Dann nutzen Sie am besten die Allgemeinverfügung zur Befreiung der Nachweispflicht an unseren immissionsschutzrechtlich genehmigten Standorten, auch ohne Analyse.

Sie müssen vorab lediglich eine Meldung an das LfU senden, den Rest (Nachweisführung, zusammengefasste Begleitscheine, Registerführung etc.) erledigen wir für Sie. Einfacher und bequemer geht es nicht.

Wir beraten Sie gerne!

Hundertprozentige Zuverlässigkeit an neun Standorten

Mit neun Standorten in Bayern bieten wir Ihnen ganz in Ihrer Nähe Annahmemöglichkeiten für teerhaltigen Straßenaufbruch.

Übersicht der Annahmestandorte für teerhaltigen Straßenaufbruch (Fuchsstadt, Möhrendorf, Gattenhofen, Amberg, Atting, Peutenhausen, Erding, Hofolding, Tacherting)

Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Teer.

Was ist eigentlich Asphalt?

Laut Definition handelt es sich dabei um ein Gemisch aus Gesteins­körnungen und dem Bindemittel Bitumen. Letzteres ist ein Mineralölprodukt, das bei der Destillation von Erdöl gewonnen und als nicht wassergefährdend eingestuft wird. Der sogenannte „Ausbauasphalt“ fällt zum Beispiel beim Rück-, Um- oder Ausbau von Verkehrsflächen sowie bei verschiedenen Instandsetzungsmaßnahmen an.

Was ist Teer und was ist Pech?

Teer entsteht bei der Pyrolyse (thermische Zersetzung) von Braun- oder Steinkohle. Pech fällt bei der Destillation von Teer an und enthält sehr hohe Anteile an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und gegebenenfalls Phenolen. Pechhaltiger Straßenaufbruch wird heute als stark wassergefährdend eingestuft.

Wie wird teerhaltiger Straßenaufbruch richtig verwertet?

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt es mehrere Möglichkeiten im Umgang mit bzw. zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch. Relevant sind die Verwertung im Straßenbau und die Entsorgung auf Deponien. Außerdem kann im Straßenbau der Ausbau pechhaltigen Materials auch vermieden werden. Wenn belastete Schichten im Straßenkörper verbleiben und mit dichten Schichten überbaut werden, geht von ihnen keine Gefahr für die Umwelt aus. Falls das nicht möglich ist, muss der Aufbruch fach­gerecht verwertet werden.

Wie funktioniert die thermische Verwertung?

Neben den beiden oben beschriebenen Verwertungs- und Entsorgungswegen von teerhaltigem Straßenaufbruch besteht auch die Möglichkeit der thermischen Verwertung. Dabei werden die im teer-/ pechhaltigen Bindemittel enthaltenen Schadstoffe schadlos verbrannt. Es bleibt lediglich ein unbedenkliches Mineralstoffgemisch zurück, das als Baustoff weiterverwertet werden kann.